Nun ist es leider doch passiert: Sie haben Mängel an der Arbeit Ihres Handwerkers entdeckt. Wie das nicht passiert wäre, Ihre Rechte bei unprofessioneller Arbeit und wie Sie sich jetzt verhalten, verraten Ihnen die folgenden Punkte:
- Sie haben das Recht auf Nachbesserung:
Ein Handwerker ist gesetzlich dazu verpflichtet, seine Arbeit mängelfrei abzuliefern. Ist dies nicht der Fall, haben Sie ein Recht auf Nachbesserung.
- Halten Sie entdeckte Mängel vor der Abnahme schriftlich fest:
Der Zeitpunkt ist hier entscheidend, denn nach der Abnahme kehrt sich die Beweislast um und Sie müssen jetzt die Mängel nachweisen. Ein weiterer Tipp: Verwenden Sie für die Dokumentation Fotos. Diese sind datiert und erleichtern die Darstellung des Sachverhalts.
- Richtige Zeiteinhaltung der Reklamation:
Wenn Sie mit der Handwerkerleistung nicht zufrieden sind, sollte eine schriftliche Frist zur Nachbesserung gesetzt werden. Diese beträgt laut Gesetz 10 Tage.
- Keine Abnahme bei schweren Mängeln:
Wenn beispielsweise ein schwerer Wasserschaden entsteht, können Sie die Abnahme der Arbeit komplett verweigern und müssen den Handwerker nicht bezahlen.
Bei kleineren Fehlern können Sie die Arbeit zwar abnehmen, aber einen Teil der Rechnung bis zur einwandfreien Fertigstellung einbehalten.
- Bei Streitigkeiten Hilfe von einem Anwalt oder einer Schlichtungsstelle einholen :
Ist der Handwerker uneinsichtig, können Sie unnötige Streitereien vorbeugen, indem Sie eine dritte, neutrale Instanz einschalten.
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